Vermittlung durch die Arbeitsagentur für Arbeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit hilft in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit, früher Arbeitsamt genannt, muss im Falle einer Arbeitslosigkeit informiert werden und hilft arbeitsuchenden Personen im Anschluss zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Zu aller erst wird ein Termin für den Arbeitssuchenden mit einem Berufsberater vereinbart. Dieser Berufsberater erstellt zusammen mit der arbeitslosen Person ein mögliches Tätigkeits- und Berufsprofil. Hierbei werden die Qualifikationen, Eigenschaften, Erwartungen und vorherigen Beschäftigungen des Arbeitssuchenden berücksichtigt. Nach der Erstellung dieses Profiles, werden die Daten mit der Arbeitsplätze-Datenbank der Arbeitsagentur für Arbeit verglichen. Sollte es sofort zu passenden Treffern kommen, hilft die Arbeitsagentur zur Kontaktaufnahme. Die Adressen, Telefonnummern und Ansprechpartner können direkt der Datenbank entnommen werden. Ist der Abgleich des Profiles mit der Datenbank im ersten Versuch erfolglos, so suchen Berufsberater und Arbeitssuchender nach möglichen Veränderungen und alternativen Möglichkeiten der Beschäftigungsart. Sollte es jedoch keine weiteren Möglichkeiten geben, so speichert der Berufsberater das Profil und informiert in Zukunft den Arbeitssuchenden über passende, neu eingetroffene Arbeitsplätze. Sind neue und passende Arbeitsplätze eingetroffen, so kommt es wieder zum Gesprächstermin zwischen dem Berufsberater und der arbeitslosen Person. Die Arbeitsagentur für Arbeit bietet ebenfalls Bewerbertraining an, sodass sich die Arbeitssuchenden auch erfolgreich beim Unternehmen verkaufen können. Die Vermittlungsarbeit der Arbeitsagentur für Arbeit ist aufwendig, persönlich und vollkommen kostenlos.
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